Das Ohr umfasst sowohl das Hörorgan als auch das Gleichgewichtsorgan. Es besteht aus dem äußeren Ohr, dem Mittelohr und dem Innenohr. Um Störungen festzustellen, gibt es folgende Möglichkeiten:
- Mikroskopie der Gehörgänge, der Trommelfelle und der Mittelohren
- Tonaudiometrie zur Bestimmung der Hörschwelle/des Hörvermögens
- Sprachaudiometrie zur überprüfung des Sprachverstehens
- Impedanzaudiometrie/Tympanometrie (Messung der Trommelfellbeweglichkeit, der Mittelohrmuskelreflexe und des Druckes im Mittelohr)
- überschwellige Hörteste zur Differenzierung zwischen Innenohrschwerhörigkeit und retrococh-leärer Hörminderung
- BERA (akustisch evozierte Potentiale/Elektr. Reaktions-Audiometrie) zur Bestimmung der Hörnervenleitgeschwindigkeit; wichtigste diagnostische Methode zur Differenzierung einer cochleären von einer retrocochleären Schwerhörigkeit
- OAE (otoakustische Emissionen) zur überprüfung der (Innenohr-) Haarzellfunktion – Screening-Verfahren zur Früherkennung kindlicher Hörstörungen
- Vestibularisprüfung/Gleichgewichtsdiagnostik (Untersuchung der Gleichgewichtsorgane mittels thermischer/kalorischer Labyrintprüfung, Aufzeichnung/Dokumentation mittels CNG – Computer-Nystagmo-Graphie)•CNG (ComputerNystagmoGraphie) zur computerunterstützten Diagnostik/Dokumentation von Gleichgewichtsstörungen
- Hörgerätverordnung und -überprüfung; insbesondere auch der verkürzte Versorgungsweg.